
Rechtliche Grundlagen für Benutzung von KODI.TV
3rd Party Addons wie z.B. Exodus, Phoenix etc. bauen das Sortiment an Streaming-Diensten massiv aus, sind jedoch nicht von Kodi.TV offiziell untersützt. Installation der 3rd Party Addons unterliegen allein der Verantwortung jedes einzellen Nutzers. Dabei sollte man sich im Klaren über die Gesetzlage des bewohnten Landes sein.
Herunterladen ja – hochladen nein
Das Herunterladen beispielsweise von Filmen im Internet zum Eigengebrauch ist in der Schweiz nicht strafbar. Anders sieht es beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus: Die Vervielfältigung ausserhalb des privaten Kreises ist nicht zulässig. Kurz zusammengefasst, herunterladen ja – hochladen: Nein.
Dieser urheberrechtliche Grundsatz ist bei Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten aber nicht gut verankert: Von rund 1000 befragten Personen haben in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Konsumentenforums (KF) 17 Prozent angegeben, dass das Hochladen von Werken und Dateien immer legal sei. Und die Mehrheit von zwei Dritteln (62 Prozent) glauben, dass der Upload manchmal legal sei. Nur 14 Prozent wissen, dass es nicht legal ist.
Warum ist das Herunterladen in der Schweiz erlaubt?
Bei uns wird auf Datenträger bereits beim Kauf eine pauschale Urheberrechtsabgabe erhoben. Die Abgabe erhalten Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Suisa, welche die Interessen der Künstler vertritt.
«Wer beispielsweise ein iPad-Tablet mit 128 Gigabyte Speicherkapazität kauft, bezahlt dafür unabhängig von der tatsächlichen Nutzung rund 16 Franken an pauschalen Urheberrechtsabgaben», sagt Steiger. Schweizer Konsumenten bezahlen laut seinen Berechnungen weltweit die höchsten Abgaben.
Das Fazit: Sogenannte Gratis-Downloads sind nicht gratis. Der Kunde hat bereits beim Kauf eine im Preis versteckte Abgabe für das allfällige Herunterladen von Filmen oder Musik entrichtet.
Wird das Downloaden legal bleiben?
«Das ist noch nicht abschätzbar», sagt Rechtsanwalt Steiger. In ihrem Schlussbericht schreibt die Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten (AGUR12), dass das Herunterladen zulässig bleiben soll. Doch die US-Unterhaltungsindustrie macht Druck. Sie will den angeblichen Download-Sumpf Schweiz trockenlegen.
An einem vertraulichen Runden Tisch diskutieren Vertreter der US-Botschaft, des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und des Bundesamtes für Justiz, wie es weitergehen soll. Derzeit sieht es danach aus, dass die Schweizer Internet-Provider dazu verpflichtet werden könnten, im Ausland illegale Downloadseiten für Schweizer Nutzer zu sperren.

